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NormProof

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 29. Juli 2026 · Rechtlich bindend ist die deutsche Fassung.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Plattform NormProof (normproof.de) ist Sascha Manke, Westerbachstraße 50, 60489 Frankfurt am Main ("Anbieter"). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform, den Erwerb von Kurslizenzen und den Firmenzugang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungen

NormProof stellt Online-Schulungen zu Normen der schweißtechnischen Fertigung (u. a. DIN 2303) mit Erfolgskontrolle und dokumentiertem Schulungsnachweis bereit, dazu einen digitalen Nachweis-Tresor zur Verwaltung von Qualifikations- und Schulungsdokumenten. Die Schulungen sind betriebliche Unterweisungen mit Lernerfolgskontrolle; sie sind keine staatlich oder durch Zertifizierungsstellen anerkannten Abschlüsse und ersetzen nicht die Verantwortung der schweißtechnischen Aufsicht nach DIN 2303.

§ 3 Vertragsschluss, Preise, Zahlung

Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der Plattform bzw. mit Freischaltung durch den Anbieter zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Preise verstehen sich für Unternehmen zuzüglich, für Verbraucher einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wie im Bestellvorgang ausgewiesen. Zahlung erfolgt je nach Angebot per Rechnung oder PayPal. Kurslizenzen werden je Person einmalig berechnet; der Firmenzugang wird jährlich im Voraus berechnet.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Der Firmenzugang hat eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Kurslizenzen sind Einmalkäufe und berechtigen zur Durchführung des jeweiligen Kurses einschließlich Wiederholungen innerhalb des vorgesehenen Schulungsturnus. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Nachweis-Aufbewahrung und Datenexport

Schulungsnachweise und im Nachweis-Tresor abgelegte Dokumente werden für die Dauer des bestehenden, bezahlten Vertragsverhältnisses aufbewahrt. Die gewünschte Aufbewahrungsdauer kann der Kunde selbst festlegen, bis zu 30 Jahre ab Ausstellung des jeweiligen Nachweises, jeweils ein aktives Vertragsverhältnis vorausgesetzt. Endet der Vertrag, kann der Kunde seine Daten und Nachweise vor und bis zu 90 Tage nach Vertragsende vollständig exportieren (gängige Formate, z. B. PDF/CSV). Nach Ablauf der Exportfrist werden die Daten gemäß Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Schulungsnachweise, die einem Mitarbeiter persönlich zugeordnet sind, bleiben diesem auch bei Ausscheiden aus dem Betrieb zugänglich, solange sein persönliches Konto besteht.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden und dass Schulungen von der Person absolviert werden, auf die der Nachweis ausgestellt wird. Die organisatorische Verantwortung hierfür liegt beim Kunden bzw. dessen Betrieb. Hochgeladene Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

§ 7 Verfügbarkeit

Der Anbieter erbringt die Leistungen mit einer üblichen Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel; hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Die Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet (Details in der Datenschutzerklärung).

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Die Widerrufsbelehrung wird im Bestellvorgang bereitgestellt. Der Widerruf ist zu richten an: Sascha Manke, Westerbachstraße 50, 60489 Frankfurt am Main, [email protected].

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Plattform dokumentiert Schulungen; die Bewertung der Normkonformität eines Betriebs obliegt den zuständigen Stellen und der schweißtechnischen Aufsicht.

§ 10 Partnerprogramm

Für Vermittler gelten die gesonderten Partnerkonditionen. Vermittlungen werden gegenüber dem geworbenen Kunden offengelegt: Er sieht bei der Anmeldung, wer ihn empfohlen hat und ob dafür eine Provision anfällt. Ob berufliche Pflichten - etwa Unparteilichkeitsanforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder 17021 - einer Vergütung entgegenstehen, prüft der Vermittler eigenverantwortlich; ein dauerhafter Verzicht auf die Provision ist jederzeit möglich.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.