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So funktioniert die Echtheitsprüfung

Technische Dokumentation für Auditoren, Aufsichten und QS-Verantwortliche. Stand: 21. September 2026. Wir beschreiben hier den tatsächlichen Stand - keine Marketingversprechen.

Echtheit entsteht durch Abgleich, nicht durch das Papier. Der Ausdruck selbst trägt kein Sicherheitsmerkmal; er ist nachbaubar. Jeder Nachweis trägt aber einen Prüfcode, der auf den Eintrag in unserem System führt. Vergleichen Sie Name, Kurs, Nachweisnummer und die Daten mit diesem Eintrag: stimmen sie überein, ist der Nachweis bestätigt. Weichen sie ab, ist er nicht bestätigt. Fragen Sie dann beim Betrieb nach, bevor Sie ihn zurückweisen: ein Ausdruck kann auch veraltet sein. Ein Prüfcode, der auf keinen Eintrag führt, bestätigt nichts.

1. Was heute jeden Nachweis schützt

  • Live-Verifikation statt Papierglaube: Jeder Nachweis trägt einen QR-Code mit einem nicht erratbaren Prüf-Token. Wer ihn scannt, sieht nicht das (fälschbare) PDF, sondern die Originaldaten direkt aus unserem System - Name, Kurs, Ausstellungs- und Ablaufdatum, Nachweisnummer. Ein manipuliertes PDF fliegt beim ersten Scan auf.
  • Eindeutige Nachweisnummern: Jede Nummer existiert genau einmal und ist an genau eine Person und einen Kursabschluss gebunden.
  • Erfolgskontrolle dokumentiert: Zum Nachweis gehören Kursinhalt, Bearbeitungszeitraum und bestandene Prüfung - mindestens 80 % richtige Antworten über den ganzen Kurs UND mindestens 50 % in jedem einzelnen Kapitel, beide Bedingungen zusammen und nicht alternativ. Ein schwaches Kapitel lässt sich also nicht durch gute Ergebnisse in anderen ausgleichen. Die Kapitelschwelle gilt seit dem 31. August 2026; vor ihrer Einführung wurde geprüft, dass kein bereits ausgestellter Nachweis sie verfehlt hätte.
  • Berechtigung, nicht Identität: Der Zugangscode weist die Berechtigung nach, an einem Kurs teilzunehmen. Wer vor dem Gerät sitzt, können wir nicht feststellen - die Identität sichert der Arbeitgeber oder das prüfende Institut. Die Unterweisungspflicht trifft nach § 12 ArbSchG und § 4 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 den Arbeitgeber und ist gegenüber der einzelnen Person zu erfüllen; sie ist nicht erfüllt, wenn jemand anders den Kurs bestanden hat.
  • Zugriffskontrolle: Nachweise entstehen ausschließlich systemseitig nach bestandener Prüfung. Es gibt keine Funktion, mit der ein Firmen-Admin oder Mitarbeiter einen Nachweis anlegen oder verändern kann.
  • Deutscher Serverstandort, tägliche Backups, verschlüsselte Übertragung - Details in der Datenschutzerklärung und FAQ.

2. Die ehrliche Grenze

Die Live-Verifikation beweist, dass ein Nachweis von uns stammt und nicht von Dritten gefälscht wurde. Sie beweist für sich genommen noch nicht, dass wir selbst nachträglich nichts ändern könnten - diese Frage stellt jeder gute Auditor, und sie ist berechtigt. Deshalb bauen wir die Beweiskette aus:

3. Ausbaustufe: verkettete Prüfsummen mit externem Anker

In Umsetzung (Ankündigung, kein Bestandteil des heutigen Leistungsumfangs):

  • Jeder Nachweis erhält bei Ausstellung eine SHA-256-Prüfsumme über seine Kerndaten; die Prüfsumme wird mit auf dem PDF abgedruckt.
  • Alle Prüfsummen eines Tages werden zu einer Hash-Kette verbunden - nachträgliches Ändern oder Entfernen eines Eintrags bricht die Kette sichtbar.
  • Der jeweilige Kettenkopf wird extern veröffentlicht (öffentlich abrufbar und archivierbar), sodass auch wir selbst die Historie nicht unbemerkt umschreiben können - das ist der Punkt, der aus "vertrauen Sie uns" ein "prüfen Sie nach" macht.

Sobald die Ausbaustufe live ist, wird sie hier dokumentiert und in einem technischen Whitepaper im Detail beschrieben. Auditoren, die den Mechanismus vorab prüfen wollen: [email protected].

Selbst ausprobieren

Wie ein Nachweis aussieht, zeigt das Muster-Zertifikat. Die Verifikationsseite sehen Sie bei jedem echten Nachweis nach dem Scan des QR-Codes.