Kapitel 0 · Kurzvorstellung
AGG-Schulung nach § 12 Abs. 2
In dieser AGG-Schulung geht es um den Schutz vor Benachteiligung im Arbeitsleben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie richtet sich an alle Beschäftigten, an Auszubildende und an arbeitnehmerähnliche Personen, mit einem eigenen Blick auf Führungskräfte. Sie lernen die sechs Benachteiligungsgründe und die fünf Formen der Benachteiligung kennen. Danach geht es um die Pflichten des Arbeitgebers und darum, was § 12 Absatz 2 wirklich sagt, um Ihre Rechte von der Beschwerde bis zum Schutz vor Maßregelung und um Entschädigung und Schadenersatz. Eine Rechtsberatung ist der Kurs nicht. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die fünf Kapitel dauern zusammen etwa 14 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.