Kapitel 0 · Kurzvorstellung
Strahlenschutz - was die Unterweisung nach § 63 StrlSchV verlangt
Dieser Kurs zeigt, was die Unterweisung nach § 63 StrlSchV verlangt. Er richtet sich an Personen in anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten und an Personen mit Zutritt zu einem Kontrollbereich, nicht an Patientinnen und Patienten. Sie erfahren, wer unterwiesen wird und welche fünf Inhalte die Verordnung verlangt. Danach geht es um Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereich, um die Frage, wer sie betreten darf, und um Strahlenschutzanweisung, Schwangerschaft und Nachweis. Für die Unterweisung bleibt Ihr Betrieb verantwortlich. Dieser Kurs ersetzt keine Unterweisung, Belehrung oder Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Den arbeitsplatzbezogenen Teil ergänzt Ihr Betrieb. Wer damit arbeiten darf, bestimmt Ihr Betrieb. Die fünf Kapitel dauern zusammen etwa 15 Minuten. Am Ende steht ein Schulungsnachweis.